F: Ich komme nicht klar mit der Anmeldung per Computer, was soll ich tun.
A: Bitte rufen Sie uns an (Jochen Ditterich +43 (0) 676 43 72 712) (Frank Dorner +43 (0) 676 50 10 110) oder schreiben Sie uns->(E-Mail)wir helfen Ihnen gerne!
F: Warum habe ich von den Wiener Netzen (oder einem anderen Netzbetreiber) ein E-Mail mit der Anfrage zu Datenfreigabe bekommen?
A: Um jeglichen Mißbrauch zu verhindern, bitten Sie die WienerNetze aktiv zur Freigabe Ihres(r) Zählpunkts(e) für die Energiegemeinschaft.
F: Ich habe Probleme mit der Anfrage zur Datenfreigabe in meinem Smart Meter-Portal!
A: Gehen Sie auf logwien – Wiener Netze GmbH. Falls Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich hier zunächst mit dem Button „Jetzt registrieren“ erstmalig registrieren!
Wenn Sie angemeldet sind, wählen Sie rechts oben im „Login“ Auswahlmenu „Smart Meter Webportal“. In der Primärleiste (oben horizontal) finden Sie die Auswahl „Zustimmungen/Energiegemeinschaften“. Hier ist die „Anfrage“ zu bearbeiten!
Falls Sie Probleme haben, bitte melden Sie sich bei uns. E-Mail
F: Wie kann ich erfahren, ob ich im Versorgungsgebiet der EG-Leo bin und an der Energiegemeinschaft teilnehmen kann?
A: Grundsätzlich sollten alle Einwohner von Leopoldsdorf im Versorgungsgebiert unserer EG sein. Es kann aber durchaus sein, dass Randgebiete auch außerhlb der Gemeindegrenzen noch dazugehören. Eindeutige Antwort darauf gibt die „Beauskunftungskennzahl“. Wenn diese in den ersten 6 Stellen mit unserer Kennzahl (00SO21-043376z) übereinstimmt, ist eine Teilnahme an unserer EG möglich. Die Wiener Netze bieten jedenfalls die Möglichkeit, die Beauskunftungskennzahl abzufragen. Für die Abfrage braucht man die eigene Kundennummer und die eigene Zählpunktnummer. Online Abfrage unter
Beauskunftsungskennzahl abfragen – Wiener Netze GmbH
F: Muss ich als Mitglied der EG meine bestehenden Strom-Verträge kündigen oder die Mitgliedschaft dem Energieversorger mitteilen?
A: Nein, bestehende Verträge mit Ihrem Energieversorger bleiben unberührt!
F: Bezahlt man als Verbraucherund Einspeiser jeweils den Mitgliedsbeitrag?
A: NEIN, Sie zahlen den Mitgliedsbeitrag nur einmal.
F: Spart man sich als Einspeiser auch Netz-Leitungsgebühren?
A: Nein, als Einspeiser werden keine Netz-Leitungsgebühren fällig.
F: Wieviel Netz-Leitungsgebühren spare ich als Verbraucher?
A: Für jenen Teil Ihres verbrauchten Stroms, den Sie von der EG beziehen, sparen Sie sich ca. 28%. D. h. Sie zahlen nur noch 72% der Netz-Leitungsgebühren. Für den von Ihrem Energieversorger bezogenen Teil zahlen Sie weiterhin die volle Netz-Leitungsgebühr.
F: Kann ich als Erzeuger den von mir produzierten Strom komplett in die EG einspeisen?
A: Das kommt darauf an, wieviel Strom zur gleichen Zeit von anderen EG-Mitgliedern abgenommen wird. Es kann nicht mehr eingespeist werden, als von anderen EG-Mitgliedern abgenommen wird. Überschussstrom, der nicht in die EG eingespeist werden kann, wird wie bisher zu den vereinbarten Konditionen von Ihrem Energieversorger abgenommen.
F: Gibt es den Stromkostenzuschuss auch für bezogene Energie aus der EG?
A: Nein, den Stromkostenzuschuss erhalten Haushalte nur aus einem Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten. Der Netzbetreiber zieht den von der EG bezogenen Strom ab, daraus ergibt sich der Restnetzbezug, für den es einen Stromkostenzuschuss von 15 Cent/kWH bis zum Bezug von max. 2900 kWh gibt. Diesen Zuschuss gibt es noch bis Jahresende 2024. Wenn Sie netto mehr als 25 Cent/kWh zahlen oder mehr als 3000 kWh im Jahr verbrauchen (meist bei Mehrpersonen-Haushalt), rechnet sich eine Teilnahme an der EG schon jetzt.
Mehr zum Stromkostenzuschuss finden Sie auf der Homepage vom Durchblicker: Strompreisbremse bis Ende 2024
F: Wie oft ändern sich die Strompreise für Abnehmer und Einspeiser in der EG?
A: Die Strompreise in der EG werden für jedes Quartal neu festgelegt. Als basis dient der Finder E-Control veröffentliche Marktpreis zuzüglich einem, den lokalen Marktgegebenheiten angepassten Aufschlag (Siehe Unsere Tarifdetails)
F:Wie funktioniert die Verteilung des Stroms zwischen Einspeiser und Verbraucher? Wird der Strom aliquot oder gleichmäßig abgenommen /zugeteilt?
A: Grundsätzlich erfolgt die Verteilung dynamisch und aliquot. Wenn EinspeiserA 4 kW und EinspeiserB 2kW einspeisen könnten, aber nur für 3 kW Abnehmer da sind, werden A 2kW und B 1kW abgenommen. Wenn aber nur 5 kW eingespeist wird aber Abnehmer für 10 KW da wären, bekommt jeder Abnehmer nur 50% seines jeweilen Bedarfs aus der EG. Das Ganze wird im Viertelstunden Takt aktualisiert.
F: Wie ist die Vorgangsweise betreffend erhaltener Umsatzsteuer?
A: Da wir ggf. auch gewerbliche Nutzer aufnehmen, sind wir als USt. pflichtiger Verein registriert. Privatpersonen müssen keine USt abführen, wenn die Anschlussleistung der PV Anlage die Grenze von 25kWpeak nicht überschreitet.