Die Abrechnungen erfolgen ca. 4 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende. Nur so kann sichergestellt werden, dass von allen Mitgliedern die Daten der Smartmeter auch richtig und vollständig eingelangt sind.
Unsere Tarife sind jeweils für ein Quartal fix. Sie werden in jedem Quartal angepasst, als Basis dient der für das Quartal gültige Marktpreis von der E-Control mit Anpassungen an die lokale Marktsituation. Wir bemühen uns, unsere Strompreise so zu gestalten, dass Sie sowohl für Einspeiser als auch für Verbraucher möglichst attraktiv sind.
Als Basis benötigen wir eine Differenz von zumindest 4 Cent zwischen Einspeiser-und Abnehmerpreis.
Wir werden die neuem Preise für das Quartal 1/2025 bei unserem Stammtisch diskutieren und festlegen.
Die Mitgliedsgebühr zahlt jedes Mitglied nur einmal, auch wenn als es Einspeiser und Abnehmer registriert ist.
Achtung: Die Preise werden quartalsmäßig angepasst, als Richtlinie gilt der jeweils gültige Marktpreis von der E-Control .
Der im ersten Quartal ( Qu. 1 / 2024) gültige Marktpreis beträgt 9.73 Cent/kWh
Beschreibung | Wert (netto) | Wert (brutto) |
Strompreis Einspeiser | 7,5 Cent/kWh | 9,0 Cent/kWh *** |
Mitgliedsgebühr | 1.- € / Monat | 1,2 € / Monat |
Strompreisanpassung | Jedes Quartal lt. E-Control Marktpreis + 2 Cent/kWh | |
Abrechnung | Quartalsmäßig, sobald die Daten der Netzbetreiber zur Verfügung stehen | |
Stromaufteilung | dynamisch – im ¼ Stundenintervall anteilig nach Verbrauch * | |
Bezahlung | quartalsmäßig per Überweisung | |
Stromzähler | Smart Meter mit 1/4 Stundenauslesung nötig | |
Tarifbindung | 3 Monate | |
Kündigungsfrist | 1 Monat zum Quartalssende |
Beschreibung | Wert (netto) | Wert (brutto) |
Strompreis Verbraucher | 11,5 Cent/kWh | 13,8 Cent/kWh |
Servicegebühr | 1.- € /Monat | 1.2 € /Monat |
Strompreisanpassung | Für das Quartal gültiger Einspeisetarif + 3 Cent/kWh | |
Abrechnung | quartalsmäßig, sobald die Daten der Netzbetreiber zur Verfügung stehen | |
Stromaufteilung | dynamisch – im ¼ Stundenintervall anteilig nach Verbrauch ** | |
Bezahlung | quartalsmäßig über Bankeinzug | |
Stromzähler | Smart Meter mit 1/4 Stundenauslesung nötig | |
Tarifbindung | 3 Monate | |
Kündigungsfrist | 1 Monat zum Quartalsende |
* Ist der Bedarf höher als eingespeist wird, wird der noch benötigte Strom vom jeweiligen Stromanbieter des Teilnehmers bezogen.
** Wird mehr erzeugt als benötigt wird, wird der überschüssige Strom an den jeweiligen Streomabnehmer des Teilnehmers geliefert.
*** Die Mwst. für Einspeisungen kommt nur bei Firmen zur Anwendung.
Die Abrechnungen erfolgen ca. 4 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende. Nur so kann sichergestellt werden, dass von allen Mitgliedern die Daten der Smartmeter auch richtig und vollständig eingelangt sind.