Vertragsgegenstand ist der Beitritt als außerordentliches Mitglied zum Verein Energiegemeinschaft Leopoldsdorf bei Wien – (kurz EG-LEO), und die Verteilung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen der Mitglieder an Verbrauchsanlagen von Mitgliedern. Auf diesen Vertrag sind die Statuten des Vereins EG-LEO , das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie die in Generalversammlungen und dem Vorstand festgelegten Beschlüsse anwendbar.
Ort der Lieferung oder der Abnahme ist der (oder die) bei der Registrierung angeführten Angaben mit eindeutig zuzuordnende(n) Zählpunkt(en). Die von EG-LEO verteilte Menge an elektrischer Energie entspricht der von Erzeugungsanlagen bereitgestellten Menge. Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt gemäß den von den Netzbetreibern gemessenen Viertelstunden-Werten unter Zuhilfenahme der Berechnung des dynamischen Anteils. Für den Anschluss meiner Anlage an das Verteilernetz bzw. dessen Nutzung gelten die Bestimmungen des Netzzugangsvertrages mit dem Netzbetreiber.
Ich stimme zu, dass die EG-LEO für die Abwicklung und Verrechnung sich eines externen Providers bzw. dessen Software bedient. Für diesen Provider (energy-family GMBH, bzw. SCHEIBER solutions GmbH) gelten die in diesem Vertrag angeführten Bedingungen, soweit zutreffend) sinngemäß.
Die Einhebung der Mitgliedsbeiträge, sowie die laufende Abrechnung wird gemäß den von den Netzbetreibern bereitgestellten, geeichten Messdaten und den geltenden Tarifen durchgeführt. Mitglieder erteilen der EG-LEO ein SEPA-Lastschriftmandat und tragen für dessen funktionieren Sorge bei ihrer Bank.
Sollte eine Lastschrift abgelehnt werden, hat EG-LEO jederzeit das Recht das Mitglied vorübergehend vom Bezug elektrischer Energie aus der Energiegemeinschaft auszuschließen. Die Kosten der SEPA-Fehlbuchung trägt das Mitglied und wird von der EG-LEO eingezogen.
Ich ermächtige die EG-LEO widerruflich, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels
SEPA-Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut an, die von EG-LEO eingezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat eine Tarifbindung laut jeweils geltendem und aktuellen Tarifblatts. Verträge zu Einspeisezählpunkten und Verbrauchszählpunkten können zum Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Sollte ein Mitglied aus der EG-LEO gemäß Statut ausscheiden, werden laufende Verträge im Einvernehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgelöst. Die Behandlung der sog. „Mehrfachteilnahme“ und dem damit verbundenen Einfluss auf die Mengen an ausgetauschter elektrischer Energie unter den Mitgliedern, kann vom Mitglied vorgeschlagen werden und wird von der Energiegemeinschaft umgesetzt, wobei der Einspruch erheben kann.
Ich bevollmächtige die EG-LEO, mich gegenüber Dritten (v.a. anderen Marktteilnehmern) bei allen Maßnahmen, die notwendig und/oder zweckmäßig sind, um die Verteilung von Strom in der EG zu ermöglichen, zu vertreten. Dies umfasst insbesondere die Durchführung der zum Betrieb der EG-LEO notwendigen An-, Abmelde- und Datenbereitstellungsprozesse, sowie Datenfreigaben und eventuell von
Marktteilnehmern geforderte Zusatzvereinbarungen und der Umstellung von Intelligenten Messgeräten (IME) auf ¼ Stunden Messwertbereitstellung.
Ich stimme zu, dass die EG-LEO rechtsgeschäftliche Erklärungen – einschließlich Mitteilungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und der Entgelte – mittels elektronischer Kommunikation mit oder ohne elektronische Signatur rechtswirksam an die zuletzt von mir bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermitteln kann und die gesamte Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses mittels elektronischer Kommunikation abgewickelt wird. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
Die EG-LEO wird meine Daten zum vertragsgemäßen Zweck der
Mitgliederbetreuung, Austausch von Energie, und Abrechnung verarbeiten und speichern. Dies umfasst auch die Viertelstunden-, Tages- oder Monatswerte meines Strombezugs oder meiner Stromeinspeisung, wenn diese für die vertragliche Abwicklung notwendig sind. Für die Abrechnung der Tarife werden die Viertelstundenwerte benötigt und werden vom Netzbetreiber täglich an EG-LEO übermittelt.
Ich stimme einer telefonischen, elektronischen (insbesondere E-Mail) oder mittels Post erfolgten Betreuung zu Informations- und Marketingzwecken durch EG-LEO über Produkte und Dienstleistungen von EG-LEO zu.
Das Mitglied leistet Gewähr dafür, dass sich die Energieerzeugungsanlage in gebrauchsfähigem Zustand befindet und über sämtlichen anlagenrechtlichen Bewilligungen/Genehmigungen verfügt, die für die Errichtung, den Bestand, den Betrieb der Energieerzeugungsanlage sowie die Einspeisung der dadurch erzeugten Energie in das öffentliche Netz notwendig sind. Eine Haftung für Schäden Dritter aus dem Betrieb der Energieerzeugungsanlage trifft ausschließlich das Mitglied. Darüber hinaus trifft den/die Eigentümer/in keine Haftung, insbesondere auch nicht dafür, dass die Energieerzeugungsanlage eine bestimmte Energiemenge liefert.
Die EG-LEO trifft demgegenüber die Haftung und Verantwortung für die Schaffung aller regulatorisch und abrechnungstechnischen erforderlichen Voraussetzungen für Einspeisung und Lieferung der Energie durch die EG-LEO im Rahmen der hier vertraglich vereinbarten Regeln.